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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier findet Ihr die allgemeinen Geschäftbedingungen der Full Metal Friends UG (haftungsbeschränkt)

§ 1 Geltung und Besucher Diese AGB gelten zwischen dem Inhaber einer Eintrittskarte („Besucher“) und dem Veranstalterin, der Full-Metal-Friends UG (haftungsbeschränkt) („Veranstalter“). Durch den Kauf einer Eintrittskarte schließt der Besucher mit dem Veranstalter einen Veranstaltungsvertrag und erwirbt ein Besuchsrecht der Veranstaltung „Mosh ‚n May. Jeder Besucher erkennt die Rechte und Pflichten in diesen AGB sowie die Hausordnung und die Park- und Campingordnung (sofern benutzt) an. Die Park- und Campingordnung befindet sich auf der Internetpräsenz (www.full-metal.friends.de) und wird für die Besucher gut sichtbar in ein den Eingangsbereichen der Veranstaltungs- und Campingflächen angebracht. Kindern und Jugendlichen unter 18 ist der Zutritt zum Veranstaltungsgelände nicht gestattet.

§ 2 Tickets Die einzelnen Festivaltickets sind verfügbar, solange der Vorrat reicht. Kindern und Jugendlichen unter 18 ist der Zutritt zum Veranstaltungsgelände nicht gestattet. Erworbene Tickets dürfen nicht an Jugendliche unter 18 Jahr weitergegeben oder verkauft werden. Die Angebote auf der Internetseite www.full-metal-friends.de sind freibleibend und stellen keine Angebote im Rechtssinne dar. Mündlich oder fernmündlich erteilte Informationen stellen lediglich unverbindliche Auskünfte dar. Maßgeblich für den Inhalt des Vertrages über die Festivaltickets ist der Erhalt der Hardtickets. Liegt ein von dem Veranstalter zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, kann der Besteller wahlweise Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen. Ist der Veranstalter zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung wegen Unverhältnismäßigkeit nicht verpflichtet oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die der Veranstalter zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers — gleich aus welchen Rechtsgründen — ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet der Veranstalter nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Weiterhin haftet der Veranstalter nicht für Schäden, die auf dem Lieferwege von Dritten verursacht worden sind, sofern der Veranstalter die ordnungsgemäße Übergabe an den Dritten nachweisen kann. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht. Sofern der Veranstalter fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Monate, gerechnet ab Lieferung. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Der Veranstalter haftet für Hör- und andere Gesundheitsschäden nur, wenn ihm und seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verkehrssicherungspflicht schuldhaft nicht erfüllt wurde. Eine unmittelbare Nähe des Besuchers zu den Lautsprecher-Boxen ist zu vermeiden; entsprechende Absperrungen sind unbedingt zu beachten. Der Gebrauch von Gehörschutz wird insbesondere in der Nähe der Bühnen dringend empfohlen. Die Tickets sind einzulösen an der Abendkasse am Veranstaltungstag. Tickets können nicht zurückgenommen werden. Bei Termin-, Ortsverlegung oder ausfallenden Veranstaltungen können keine Schadensersatzansprüche, bzw. Reisekostenrückerstattung gegen den Veranstalter geltend gemacht werden. Rückerstattung des Kaufpreises (nur Nennwert ohne Gebühren) erfolgt nur bei genereller Absage der Veranstaltung über die Vorverkaufsstelle Bunte Str. 15, 48496 Hopsten, innerhalb von zwei Wochen nach Veranstaltungsdatum. Sollten bei Festivals einzelne Künstler auch ohne vorherige Ankündigung nicht auftreten, führt das weder zu einem Rückgaberecht der Karten noch zum Anspruch auf Schadenersatz. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb des Tickets ausschließlich mit dem Erwerber / Inhaber und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Ggf. behält sich der Veranstalter vor, die Veranstaltung zeitlich, räumlich oder programmatisch zu verändern. Der Informationsweg ist in diesem Fall die Homepage des Veranstalters.

§ 2a Begleitpersonen von Behinderten Menschen Begleitpersonen von Behinderten Menschen laut § 2 Abs. 2 SGB IX haben freien Eintritt, dieses gilt für die Zeit der Anwesenheit der zu begleitenden Person.

§ 3 Betreten und Verlassen einzelner Bereiche/Begriffsbestimmungen „Veranstaltungsgelände“ meint das Gelände in Gesamtheit, inklusive Park- und Campingflächen und den zugehörigen ausgewiesenen Wegen. Mit „Festivalgelände“ ist der Zuschauerbereich gemeint, der nach den Zugangskontrollen zu den Bühnen beginnt (sogenanntes „Infield“). Mit „Campingflächen“ sind die vom Veranstalter frei gegebenen und in den Lageplänen speziell hierfür ausgewiesenen Flächen zum Campen gemeint. „Parkflächen“ meint die die vom Veranstalter frei gegebenen und in den Lageplänen speziell hierfür ausgewiesenen Flächen zum Abstellen von Kraftfahrzeugen. Vor dem erstmaligen Betreten des Camping- und/oder Festivalgeländes werden die für diesen Bereich erforderlichen Eintrittskarten komplett entwertet, dem Besucher wird ein Armband angelegt und/oder ausgehändigt. Dieses ersetzt die Auslasskarte. Beim Wiederbetreten des jeweiligen Bereiches sind das unbeschädigte Armband und die Eintrittskarte vorzuweisen; ansonsten besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass. Bei Einlass sowohl auf das Camping- als auch auf das Festivalgelände findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle mit Körperkontrolle (Bodycheck) durch den Ordnungsdienst statt. Beim Betreten des Campinggeländes wird ebenso das mitgeführte Gepäck einer Sicherheitskontrolle unterzogen. Der Veranstalter ist berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern, sofern der Besucher nicht erlaubte Gegenstände (siehe hierzu Hausordnung Festivalgelände sowie Park- und Campingordnung) bei sich führt.

§ 4 Bild- und Tonaufzeichnungen Auf dem Festivalgelände sind nur Kleinbildkameras und Handys mit Kamerafunktion zugelassen. Nicht erlaubt ist die Mitnahme von Spiegelreflexkameras, Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion jeglicher Art. Videokameras und Audio-Aufzeichnungsgeräte aller Art wie Tonbandgeräte, MP3-Rekorder und Diktiergeräte sind ebenfalls untersagt. Der Veranstalter kann dem Besucher den Eintritt zum Veranstaltungsgelände verweigern, sofern der Besucher nicht bereit ist, die nicht zugelassenen Geräte zurück zu lassen. Der Besucher willigt unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen, die vom Veranstalter, dessen Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, bspw. über das Internet) ein.

§ 5 Verhaltensregeln für Besucher / Ausschluss Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begeht oder Feuerwerkskörper abbrennt, andere Besucher gefährdet (z.B. durch Crowd Surfing oder ähnliches), ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet für Hör- und andere Gesundheitsschäden nur, wenn ihm und seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verkehrssicherungspflicht schuldhaft nicht erfüllt wurde. Eine unmittelbare Nähe des Besuchers zu den Lautsprecher-Boxen ist zu vermeiden; entsprechende Absperrungen sind unbedingt zu beachten. Der Gebrauch von Gehörschutz wird insbesondere in der Nähe der Bühnen dringend empfohlen. Die Eintrittskarte für den jeweiligen Bereich (Campingfläche und/oder Festivalgelände) ist aufzubewahren und nach Entwertung nicht mehr übertragbar. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Tickets ist nicht gestattet. Die Tickets dürfen nicht zu einem höheren Preis als den aufgedruckten Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, privat veräußert werden. Schließlich ist eine Verwendung der Tickets zu Verlosungszwecken und/oder zur Durchführung von Gewinnspielen ausdrücklich untersagt. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung, d.h. das Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit, und der Veranstalter ist zum entschädigungslosen Einzug dieser Eintrittskarte berechtigt. Bei Verlust der Eintrittskarte erfolgt kein Ersatz. Bei nicht einwandfreien oder übertragenen Einlaßbändchen ist der Veranstalter oder seine Beauftragten Organe befugt, den Zutritt zu verweigern. Der Besucher ist für seine Anreise zu der Veranstaltung selbst verantwortlich und parkt sein KFZ auf eigene Gefahr. Wildes Parken ist untersagt und wird behördlich verfolgt; Fahrzeuge dürfen nur auf genehmigten Parkflächen oder Parkplätzen abgestellt werden. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass mit Ausnahme der Caravan Camping-Bereiche und Campingbereiche für Besucher mit Behinderung sämtliche Park- und Camping-Bereiche getrennt sind. Es gilt jeweils ergänzend die aushängende Park- bzw. Campingordnung, den Anweisungen des Ordnungspersonals ist auch insoweit Folge zu leisten. Es besteht kein Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Park- und/oder Campingplatzes innerhalb der gebuchten Kategorie. Eine Zuteilung von Park- und Campingplätzen erfolgt durch das Ordnungspersonal des Veranstalters. Die Flucht- und Rettungsgassen sind von jeglichen Aufbauten zu jeder Zeit freizuhalten.

§ 6 Programmänderungen Bei Festivals können Programmänderungen eintreten. Der Veranstalter bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler(gruppen) um entsprechenden Ersatz, Ansprüche des Besuchers wegen der Absage einzelner Künstler(gruppen) bestehen nicht. Der Zutritt zu Veranstaltungsbereichen mit einem beschränkten Fassungsvermögen wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Zuschauerkapazitäten gewährt. Bei Erschöpfung des Aufnahmevolumens ist dem Veranstalter eine vorübergehende Beschränkung des Zutritts möglich, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet.

§ 7 Sperrung/ Räumung von Flächen / Witterung Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter einzelne Park- und Campingplatzbereiche oder sonstige Bereiche des Festivalgeländes vorübergehend oder vollständig räumen und absperren ohne dass dies einen Anspruch auf Rückerstattung des Kartenpreises begründet. Den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters oder den Anweisungen der von ihm beauftragten Personen und Firmen ist unmittelbar Folge zu leisten, um Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden. Das Konzert findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, bei einer witterungsbedingten Gefährdung der Besucher die Veranstaltung jederzeit zu unterbrechen oder abzusagen. Schadensersatzansprüche der Besucher werden dadurch nicht ausgelöst. Hopsten, Februar 2018

Hausordnung

Diese Hausordnung gilt neben den AGB der Veranstaltung. Sofern sich Teile dieser Hausordnung und Teile der AGB widersprechen, gelten die Regelungen der AGB als vorrangig.

1. Geltung der Hausordnung auf dem Festivalgelände Mit Festivalgelände ist der Zuschauerbereich gemeint, der nach den Zugangskontrollen zu den Bühnen beginnt (sogenanntes „Infield“). Mit Kauf der Festivaleintrittskarte und/oder Betreten des Geländes unterwirft sich der Besucher dieser Hausordnung. Die Benutzung der Park- und Campingflächen ist kostenpflichtig und nicht im Eintrittspreis für das Festivalgelände inkludiert. Es gelten die jeweils gültigen vom Veranstalter bekannt gemachten Preise.

2. Den Anordnungen der Ordnungskräfte ist Folge zu leisten.

3. Das Betreten des Festivalgeländes ist nur mit einem angelegten, unbeschädigten Festivalbändchen und zugehöriger Eintrittskarte oder gültigem Festivalpass erlaubt.

4. Offensichtlich betrunkene oder vergleichbar auffällige Besucher haben keinen Anspruch auf Einlass ins Festivalgelände.

5. Sicherheitskontrollen/ verbotene und erlaubte Gegenstände Beim Betreten des Festivalgeländes erfolgt eine Durchsuchung aller Personen (Bodycheck) auf verbotene Gegenstände. 
Zu verbotenen Gegenständen gehören:

a) Jegliche Taschen und jegliche Rucksäcke

b) Getränke und Flüssigkeiten aller Art

c) Helme

d) Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art

e) Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug

f) Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Sternwerfer und sonstige pyrotechnische Gegenstände aller Art (u.a. bengalische Feuer)

g) Stühle-, Sitzmöbel und Sitzgelegenheiten (z.B. auch Styroporwürfel)

h) Aufzeichnungsgeräte: professionelles Ton-, Foto- und Videoequipment ist ohne ausdrückliche Sondergenehmigung untersagt

i) Notebooks, Tablets

j) Laserpointer

l) Sperrige Gegenstände aller Art, z.B. Fahnenstangen, Regenschirme, Camping-Equipment, Selfie-Sticks. 
Das Mitführen der vorstehend genannten Gegenstände kann zur Abweisung des Besuchers und zum Ausschluss des Besuchers von der Veranstaltung führen. Auf das Festivalgelände dürfen folgende Gegenstände (in üblicher Stückzahl) eingebracht werden (erlaubte Gegenstände):

a) Portemonnaie

b) Schlüssel

c) kleine Gürtel- und Bauchtaschen

d) Mobiltelefon

e) leere faltbare Trinkflaschen

6. Fluchtwege und Treppen sind jederzeit frei zu halten, dürfen nicht als Sitzgelegenheiten genutzt werden und sind zügig zu durchqueren.

7. Das Mitführen von Tieren im Festivalgelände ist nicht erlaubt.

8. Haftung des Veranstalters/Schließfächer. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden und Verluste, die dem Nutzer und Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen. Für diese Haftungsbeschränkungen gelten die Einschränkungen in § 2 AGB entsprechend.

9. Einlaßberechtigung: nur mit gültigem Einlaßbändchen und Ticket und ab 18 Jahren.

10. Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten und Einrichtungen ist nicht gestattet und kann mit Platzverweis belegt werden.

11. Mutwillige Beschädigungen jeglicher Gegenstände und Einrichtungen sind untersagt und werden straf- und zivilrechtlich verfolgt.

12. Das Betreten und Besteigen von Wallanlagen, Erklettern von Zäunen, Lichtmasten, Gebäuden, Stromkästen, Sanitärstationen, Mobiltoiletten und anderen Infrastruktureinrichtungen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist verboten.

13. Personen die sich ohne eine Berechtigung auf dem eingefriedeten Veranstaltungsgelände aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt.

14. Es ist Rücksichtnahme gegenüber den anderen Festivalbesuchern zu üben.

15. Ausschluss von der Veranstaltung Die Nichtbefolgung der Hausordnung kann zu einem vollständigen Ausschluss von der Veranstaltung führen. Mit einem Ausschluss von der Veranstaltung verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen. Jede Gefährdung anderer Besucher – insbesondere durch „Crowd-Surfen“, „Circle/Wall of death“, „Pogo-Tanzen“ oder durch Abbrennen von Feuerwerkskörpern (u.a. Bengalische Feuer, Nebelkerzen) – ist strengstens untersagt und führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.

Hopsten, September 2019

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG Full Metal Friends UG haftungsbeschränkt Bunte Str. 15 48496 Hopsten Vertreten durch Rainer Lütkehues | Joachim Siering | Thomas Rotter

Kontakt: 

Bunte Straße 15, 48496 Hopsten,  E-Mail: info@moshnmay.de,  Internetadresse: www.moshnmay.de

Registereintrag /  Eintragung im Handelsregister:

Registernummer: HRB 11571

Registergericht: Steinfurt

Umsatzsteuer-ID Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz 327/5785/7603

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV Rainer Lütkehues | Joachim Siering | Thomas Rotter

Quellenangaben für die verwendeten Bilder und Grafiken Full Metal Friends UG (haftungsbeschränkt)

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Datenschutz

 

1.Allgemeines

In dieser Erklärung erfahren Sie mehr über die Datenschutzrichtlinien von www.moshnmay.de im Hinblick auf die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten. Unter Verarbeitung fallen u.a. Verwendung, Speichern und Teilen Ihrer Daten.

www.moshnmay.de ist sich bewusst, dass eine angemessene Verarbeitung persönlicher Daten ein wesentlicher Bestandteil des Datenschutzrechts ist. Um dieses Recht zu gewährleisten, können Sie in dieser Erklärung nachlesen, was mit Ihren Daten geschieht. Wenn Sie ein Produkt bei uns bestellen, benötigen wir natürlich verschiedene Daten von Ihnen. Ohne diese Daten können wir Ihr Produkt zum Beispiel nicht an Sie versenden. Außerdem speichern wir Daten für den Fall, dass das Produkt nicht geliefert wird, damit wir Ihnen schneller helfen können und einfach zurückverfolgen können, wo der Fehler liegt.

Das Vorgehen von www.moshnmay.de entspricht selbstverständlich dem geltenden europäischem Gesetz über den Datenschutz, die im Mai 2018 in Kraft trat.

Wenn Sie ein Produkt über www.moshnmay.de erwerben, erklären Sie sich mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie mit dem Vorgehen für die Verarbeitung von persönlichen Daten einverstanden.

2.Verarbeitungszwecke

Um die angemessene Ausführung des (Kauf-)Vertrags zwischen Ihnen und www.moshnmay.de sowie die Pflege der Geschäftsbeziehung zu gewährleisten, müssen wir diverse persönliche Daten von Ihnen sammeln, verwenden, teilen und dokumentieren. In der Datenschutz-Grundverordnung wird das als „Verarbeitung“ bezeichnet. Wir dokumentieren diese Daten sorgfältig und ergreifen selbstverständlich geeignete Maßnahmen, um sie zu schützen.

3.Welche Daten werden erfasst und aus welchem Zweck?

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Wir kombinieren diese Daten nicht mit anderen persönliche Daten, die sich in unserem Besitz befinden.

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Wir sammeln Daten zu Analysezwecken, um so einen besseren Überblick über unsere Kunden zu erhalten und um unsere Dienstleistungen entsprechend anpassen zu können.

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4.Teilen mit Dritten

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5.Speicherfristen

Gemäß der europäischen Datenschutz-Grundverordnung speichert www.moshnmay.de Ihre Daten nicht länger als notwendig. Darüber hinaus gelten für www.moshnmay.de gesetzlich festgelegte Fristen, deren genaue Einhaltung www.moshnmay.de gewährleistet.

6.Sicherheit

www.moshnmay.de schützt die ihr anvertrauten Daten mithilfe technischer und administrativer Sicherheitsmaßnahmen, um das Risiko für Verlust, Missbrauch, unbefugten Zugriff, Veröffentlichung und Änderung soweit wie möglich zu reduzieren. Diese Maßnahmen umfassen unter anderem Firewalls, Verschlüsselung von Daten sowie physische und administrative Zugangskontrollen für Daten und Server. Wenn Sie trotzdem den Verdacht haben, dass Ihre Daten missbraucht wurden, dann können Sie Kontakt zu uns aufnehmen. Sie finden unsere Kontaktdaten unter „Impressum“. Wir versenden Ihre bei uns gespeicherten persönlichen Daten, indem wir sie verschlüsseln. Das gilt natürlich auch für Ihre Bestellung und den Kunden-Login.

Darüber hinaus schützen wir unsere Websites und andere Systeme mithilfe technischer und organisatorischer Maßnahmen gegen Verlust, Löschung, Zugriff, Veränderung oder Veröffentlichung Ihrer Daten durch unbefugte Personen.

7.Recht der betroffenen Person

Als Kunde haben Sie diverse wichtige Rechte, die auch als Recht der betroffenen Person bezeichnet werden:

• gemäß Art. 15 DSGVO das Recht, in dem dort bezeichneten Umfang Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen;

• gemäß Art. 16 DSGVO das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;

• gemäß Art. 17 DSGVO das Recht, die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die weitere Verarbeitung

– zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;

– zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung;

– aus Gründen des öffentlichen Interesses oder

– zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen

erforderlich ist;

• gemäß Art. 18 DSGVO das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer perso-nenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird;

– die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen;

– wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benöti-gen oder

– Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;

• gemäß Art. 20 DSGVO das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereit-gestellt haben, in einem strukturierten, gängi-gen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;

 • gemäß Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Unternehmenssitzes wenden.

8.Änderung der Datenschutzrichtlinien

www.moshnmay.de hat das Recht, diese Datenschutzerklärung zu ändern und zu aktualisieren, sodass die Erklärung mit den Vorschriften der europäischen Datenschutz-Grundverordnung übereinstimmt.

Daher empfehlen wir Ihnen, diese Erklärung regelmäßig zu überprüfen. Wenn wir eine wesentliche Veränderung an dieser Erklärung vornehmen, die nachweisliche Folgen für Sie hat, dann informieren wir Sie in einer E-Mail darüber.

Diese Datenschutzerklärung wurde am 19.01.2020 erstellt.

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STILL COUNTING, die erfolgreichste VOLBEAT Tribute Band in Deutschland,
zelebrieren den knallharten Sound mit treibenden Drums, sägenden Gitarren aber
auch eingängigen Melodien sowie schon fast erschreckend ähnlicher Stimme bis
aufs Genauste mit Original Equipment und unfassbarer Spielfreude auf den Clubund
Festivalbühnen Europas.

Abgerundet wird alles durch eine professionelle Pyround
Lichtshow, was zusammen nicht nur eingefleischte Metalfans mitreist.
Songs der frühen VOLBEAT Tage, als auch Hits der neuen Scheibe „Seal the Deal and
lets Boogie“ finden ihren festen Platz in der Show der fünf Hessen, bei der das
Publikum immer wieder durch Mit-Sing-Parts eingebunden wird.

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Die jüngste Hoffnung im Death Metal oder gar die Verkörperung des Next Generation Death Metal. Derartige Bezeichnungen gab es für die drei Jungs aus Thüringen in den letzten Jahren zuhauf. In nicht mal einer Dekade Bandgeschichte sind Deserted Fear mit rasanter Geschwindigkeit dem Death Metal Underground entwachsen. Heute lehren sie ihren internationalen Kollegen das Fürchten!

Nicht nur, dass die Band mit ihrem letzten Werk „Dead Shores Rising“ in die Top 50 der deutschen Album-Charts geschossen ist, die Band hat sich durch eine stetige und übermächtige Live-Präsenz im In- und Ausland, auf zahllosen Festivals und mit einer beeindruckenden Latte an Clubshows mittlerweile europaweit fest in die Herzen und Ohren vieler Fans gespielt.

Egal wo sie ihr Unwesen trieben, überall sind sie als Überraschungssieger vom Platz gegangen. In konsequenter Strebsamkeit brachten die Jungs in fünf Jahren drei riesige Alben raus, rückten in atemberaubender Ausdauer zu einer der größten Death Metal-Bands Deutschlands auf. Zu 100 Prozent sind sie auch heute noch eine waschechte Do-It-Yourself-Band, die ihre Alben sogar selbst aufnehmen. Diese „Ärmel-hoch-Mentalität“ brachte sie weiter als sie es je für möglich hielten.

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Spätestens mit dem Chart-Einstieg ihres letzten Albums „Electric Revelation“ haben MOTORJESUS 2014 die Pole-Position in Sachen Heavy-Rock aus Deutschland erobert. Auf etlichen Festivals (wie dem Summer Breeze oder dem Rock Hard Open Air) und diversen Tourneen fahren die deutschen Vollgasrocker mit ihrer kompromisslosen Mischung aus Classic Rock, traditionellem Metal und Rotz-Rock etliche Erfolge ein.

Du kriegst auf die Fresse und singst auch noch lauthals mit. Motorjesus beweisen, dass dieses Riff-Rock Gemisch nicht nur in Skandinavien und den USA erhältlich ist. Auch die Deutschen bringen ab jetzt hohe Oktanzahlen in Sachen Heavy Rock.

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Noch nie was von Recklinghausen gehört? Das dürfte sich schon zeitnah
ändern. Vorausgesetzt man mag es schweißtreibend, laut und energetisch.

Denn dann wird man wohl kaum an TYLER LEADS vorbeikommen. Die nämlich sind der genannten nordrheinwestfälischen Metropole entsprungen und kommen jedem entgegen, der sich die Kippenschachtel noch leger unter den Hemdärmel klemmt, die Jeans durchlöchert und das Haupthaar vorzugsweise lang trägt. Will heißen: Hier gibt es satten Heavy Rock! Mit dem Arsch voran und zwar mit Anlauf! Zwischen knallendem und gehetztem Punkfeel, sleazigem Groove sowie Anleihen aus dem Retro Rock ist für jeden etwas dabei, der riffbetonte Musik als Religion versteht. Gerade live sind die fünf Jungs der Inbegriff von Spielfreude und ein Garant für eine ausgelassene Party voller unverkopftem Rock‘n‘Roll.

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Eine Frau – Drei Kerle – Vier völlig verschiedene Musikrichtungen – Ein Sound

Oxytoxin – bestehend aus Ina (Gesang und Bass), Blo (Gitarre), Timo (Gitarre) und Achim (Drums) schreddern wild Ihre Musikgeschmäcker und entwickeln daraus ein musikalisches Labskaus – dabei werden Thrash, Alternative, Acid Rock und Metalcore angeschnitten und serviert.
Eigene Songs mit Einflüssen von Kreator, Voivod, Motörhead oder Slayer – Ein buntes Treiben ist vorprogrammiert.
Das alles mit einer Frontfrau?
Glaubt uns, wenn wir euch sagen, dass Sie euch mit der frechen Metal-Frontschnauze mächtig einheizen und versohlen wird.
In Zeiten, in denen Gutmensch und Integration zu Schimpfwörtern verkommen sind, gibt es keine größere Provokation als eine Heavyband nach einem Hormon zu benennen, welches eigentlich für Wohlbefinden sorgt – aus Oxytocin wurde Oxytoxin, denn um sarkastisch zu fragen:
Wie furchtbar muss es denn sein, wenn man eigentlich zufrieden ist?
Schaffen wir es, euch an uns zu binden?

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BIZKIT PARK ehrt eines der berühmtesten Subgenres, das jemals in der modernen alternativen Musik aufgetaucht ist: NU-METAL Jeder klassische Track der diese irre Ära mitgeprägt hat erhält die besondere royale Behandlung mit einem wirbelnden und nahtlos-ineinandergreifendem Set. Limp Bizkit, Korn, System einer Daune, Linkin Park, Slipknot, Papa Roach, Deftones, Disturbed, … alle sind dabei.

Obwohl Nu-Metal von Kritikern oft unterschätzt und zerschmettert wurde, gelang es dem Genre, eine Art Soundtrack für eine ganze Generation zu werden. Es sollte eines der letzten Festungen für brachiale Gitarrenriffs in der Mainstream-Musikszene werden. Saubere Riffs, aggressive Drums und jede Menge “Standing“, welche von Funk und Fernsehen übertragen werden … eine ferne Erinnerung und heutzutage schwer vorstellbar. Man ist daher versucht zu sagen, dass es an der Zeit ist, Nu-Metal angemessenen zu Ehren. Von nun an wird Bizkit Park diese Aufgabe mit Herz und astronomischen Enthusiasmus angehen und jede Bühne dem Erdboden gleich machen.

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